Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" gennant) gelten gegenüber Verbrauchern gemäß §13 BGB und Unternehmern im Sinne des §14 BGB für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunden den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin dies Schriftlich anerkennt.
2. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung der AGB von Nöten ist.
3. "Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
(Daten auf USB, Fachabzüge, Fotobücher, Digitale Dateien, usw.)
II. Urheberrecht
1. Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer bei der Fotografin.
2. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den privaten
Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
3. Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an
den Fotografen an den Auftraggeber über.
5. Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
6. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist die Fotografin, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.
7. Die Roh-Daten verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten,
Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
2. Soweit die Fotografin Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich.
Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorares bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
3. Die Zahlung erfolgt per Rechnung.
4. Bei Terminvereinbarung (beispielsweise für Hochzeiten, Taufen oder ähnliche Aufträge) ist eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 30% des Gesamtbetrages fällig.
5. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Fälligkeit begleicht.
6. Der Auftragnehmer behält sich vor, nach Ablauf der Fälligkeit und gesetzlicher Mahnfrist ein Mahnverfahren über einen Drittanbieter einzuleiten.
7. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin.
IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Die Fotografin verwahrt die Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Daten nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
3. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Nach Sichtung und Bearbeitung stellt die Fotografin dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Online- Galerie für einen individuell begrenzten Zeitraum zur Verfügung, in welcher sich der Auftraggeber die entsprechenden Lichtbilder auswählen kann. Dies gilt nur für Shootings, bei denen der Auftraggeber nicht die volle Anzahl der erstellten Lichtbilder erhält, sondern für ebensolche Shootings mit begrenzter Fotoabgabe. Aus diesem Grund sind die Lichtbilder mit dem Wasserzeichen der Fotografin bis zur finalen Übergabe geschützt.
2. Bei Hochzeits-/ oder Taufreportagen, sowie Gewerbeaufträgen für Businessportraits erhält der Auftraggeber eine passwortgeschützte Onlinegalerie mit allen gelungenen und von der Fotografin in ihrem Bildstil bearbeiteten Lichtbilder, sofern nicht anders vertraglich vereinbart.
3. Bei gebuchten Fotoshootings (Pakete S/M), so wie Newborn Homestorys und Fototagen erhält der Auftraggeber eine passwortgeschützte Onlineauswahlgalerie mit allen gelungenen und von der Fotografin in ihrem Bildstil bearbeiteten Lichtbildern (teilweise aufragsgebunden mit einem Wasserzeichen geschützt), sofern nicht anders vertraglich vereinbart.
4. Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, steht der Fotografin ein Ausfallhonorar zu.
Dies wird wie folgt berechnet: Storno ab dem 15. Tag nach Vertragsvereinbarung: 15% vom Gesamtpreis; Storno ab dem 6. Monat vor dem gebuchten Termin: 80% vom Gesamtpreis; Storno ab 28 Tage vor dem gebuchten Termin: 100% des Gesamtpreises, auch wenn noch keine Terminreservierungsgebühr geleistet wurde.
Bei Verschiebung gelten die gleichen Ausfallhonorare wie bei Stornierung/Kündigung, wenn sich kein gemeinsamer Ersatztermin finden lässt.
4. In Fällen von höherer Gewalt, die zu einer Stornierung führen, und sich kein gemeinsamer Ersatztermin finden lässt, ist die Fotografin berechtigt, die Terminreservierungsgebühr in einen Gutschein zur weiteren Nutzung umzuwandeln. Unter höherer Gewalt fallen keine persönlichen Gründe, die zur Stornierung des Auftrages führen.
VI. Stornierung durch die Fotografin – frau beer photography
1. Kann die Fotografin aufgrund von höherer Gewalt (Krankheit, Unfall, Unmöglichkeit der Anreise etc.) den Auftrag nicht ausführen oder die Bilder nicht fristgerecht liefern, verzichtet der Auftraggeber auf Schadensersatzforderungen und der Vertrag verliert seine Gültigkeit.
Eine Rückzahlung der geleisteten Terminreservierungsgebühr erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Datum der Absage.
VI. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln. Näheres dazu unter den allgemeinen Datenschutzbestimmungen.
VII. Bildbearbeitung
1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in entsprechendem Stil bearbeitet werden.
2. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, oder die Bearbeitung von Gesichtszügen/-Merkmalen via KI (künstlicher Intelligenz), nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vertragsvereinbarung getroffen.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Veröffentlichung der erstellten Lichtbilder (beispielsweise via Social Media/ WhatsApp/ Telegramm) im Internet, elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass die Fotografin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
VIII. Lieferzeiten und Reklamation
1. Die Fotografin liefert ihre Arbeiten zumeist binnen 2-3 Arbeitswochen aus. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 2-4 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Sämtliche Arbeiten werden von der Fotografin mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
3. Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt die Fotografin hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über die Fotografin erworben werden.
IX. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Vechelde.
X. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.